Aluminium-Temperatoren
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Bei Gusslegierungen wird die vierte Ziffer durch einen Dezimalpunkt von den ersten drei Ziffern getrennt und gibt die Form an. Die physikalischen Eigenschaften von Aluminiumlegierungen werden wesentlich durch die Behandlung der Probe beeinflusst. Es wurde ein standardisiertes System zur Bezeichnung dieser Behandlungen entwickelt. Die Datenblätter für Aluminiumlegierungen enthalten in der Regel eine Bezeichnung für den Härtegrad, die die Behandlung angibt, die zur Herstellung der Eigenschaften aufgeführt.
Die Bezeichnung des Härtegrads erscheint als Suffix mit Bindestrich an der Basislegierungsnummer. Ein Beispiel wäre 7075-T73, wobei -T73 die Bezeichnung für den Härtegrad ist. Für Aluminiumlegierungen werden vier grundlegende Zustandsbezeichnungen verwendet. Diese sind -F: wie hergestellt; -0: geglüht; -H: kaltverfestigt und -T: thermisch behandelt. Eine fünfte Bezeichnung, -W, wird verwendet, um einen abgeschreckten Zustand zwischen einer Lösungsglühung und einer künstlichen oder Raumglühung zu beschreiben. Temperatur Alterung. Es folgt eine Liste von Temperamenten, die Folgendes definieren Aluminium-Legierungen .
Aluminium wird in der Regel mit 4 Ziffern benannt, gefolgt von einer Werkstoffbezeichnung. Zum Beispiel: 5052-H32. 5052= Aluminium-/Magnesiumlegierung, H3 = kaltverfestigt und durch Erhitzen bei niedrigen Temperaturen stabilisiert. Die letzte Ziffer nach der zweiten steht für die Härte auf das Aluminium. In diesem Fall 2 = 1/4 hart.Aluminium/Magnesium-Legierung.
-H1ll: Gilt für Produkte, die weniger stark kaltverfestigt sind, als für einen kontrollierten Hll-Anlass erforderlich ist.
-H112: Gilt für Erzeugnisse, die durch Formgebungsverfahren, die keine besondere Kontrolle über den Grad der Kaltverfestigung oder Wärmebehandlung haben, einen gewissen Härtegrad erhalten, für die jedoch Grenzwerte für die mechanischen Eigenschaften bestehen.
Die folgenden H-Temperaturbezeichnungen wurden für Kneterzeugnisse aus Legierungen mit einem Nennwert von mehr als 4 % Magnesium festgelegt.
-H311: Gilt für Produkte, die weniger stark kaltverfestigt sind als für einen kontrollierten H31-Anlass.
–H321: Gilt für Produkte, die weniger stark kaltverfestigt sind als für einen kontrollierten H32-Anlass.
-H323: Gilt für Produkte, die speziell hergestellt werden, um eine akzeptable Beständigkeit gegen Spannungsrisskorrosion zu haben.
Erzeugnisse, die mit oder ohne zusätzliche Kaltverfestigung thermisch behandelt werden, sind mit einem -T gekennzeichnet. Auf das T folgt eine oder mehrere Ziffern, die die spezifische Wärmebehandlung bezeichnen. Die Anlassbezeichnungen für Aluminiumlegierungen lauten wie folgt:
-Tl: Abgekühlt nach einem Formgebungsprozess bei erhöhter Temperatur und natürlich gealtert bis zu einem weitgehend stabilen Zustand.
-T2: Geglüht (nur Gussprodukte).
-T3: Lösungsgeglüht und anschließend kaltverformt. Gilt für Erzeugnisse, die zur Verbesserung der Festigkeit kaltverformt werden oder bei denen die Auswirkung der Kaltverformung durch Abflachung oder Begradigung in den Grenzwerten für die mechanischen Eigenschaften berücksichtigt wird.
-T31: Lösungsgeglüht und anschließend kaltverformt durch Abflachung oder Streckung. Gilt für 2219 und 2024 Bleche und Platten gemäß MIL-A-8920. Gilt auch für Nieten, die unmittelbar nach der Lösungsglühung oder Kühllagerung kalt getrieben werden. 2024-Nieten sind ein Beispiel dafür.
-T351: Lösungsglühen und Spannungsarmglühen durch Recken. Dies entspricht dem Zustand -T4. Gilt für 2024 Bleche und gewalzte Stangen und 2219 Bleche gemäß MIL-A-8920.
-T3511: Lösungsgeglüht und durch Recken spannungsarmgeglüht, wobei geringfügiges Recken zulässig ist. Dies entspricht dem Zustand -T4 und gilt für 2024-Strangpressprofile.
-T36: Lösungsgeglüht und dann kaltverformt mit einer Reduzierung von 6 Prozent. Gilt für 2024 Blech und Platte.
-T37: Lösungsgeglüht und dann kaltverformt mit einer Reduzierung von 8 Prozent. Gilt für 2219 Bleche und Platten.
–T4: Lösungsgeglüht und natürlich gealtert bis zu einem weitgehend stabilen Zustand. Gilt für Erzeugnisse, die nach dem Lösungsglühen nicht kaltverformt werden oder bei denen die Auswirkung der Kaltverformung beim Abflachen oder Richten in den Grenzwerten für die mechanischen Eigenschaften nicht berücksichtigt werden kann.
–T42: Lösungsgeglüht und vom Anwender auf natürliche Weise gealtert bis zu einem im Wesentlichen stabilen Zustand. Gilt für 2014-0 und 2024-0 Bleche und Strangpressprofile, die vom Anwender aus dem geglühten Zustand wärmebehandelt werden.
-T451: Lösungsgeglüht und durch Recken spannungsarmgeglüht. Entspricht -T4 und gilt für Bleche und gewalztes Stabmaterial außer 2024 und 2219.
4511: Lösung wärmebehandelt und durch Dehnen spannungsfrei gemacht, wobei geringfügiges Richten zulässig ist. Äquivalent zu -T4 und gilt für alle Strangpressprofile außer 2024 und 2219.
-T5: Abgekühlt von einem Formgebungsprozess bei erhöhter Temperatur und dann künstlich gealtert.
-T51: Abgekühlt aus einem Formgebungsprozess bei erhöhter Temperatur, durch Recken entspannt und dann künstlich gealtert.
-T52: Abgekühlt aus einem Formgebungsprozess bei erhöhter Temperatur, spannungsarm gepresst und dann künstlich gealtert.
-T54: Abgekühlt aus einem Umformprozess bei erhöhter Temperatur, durch Strecken und Stauchen entspannt und dann künstlich gealtert. Gilt für Gesenkschmiedestücke, die durch Kaltzündung im Fertiggesenk entspannt werden.
–T6: Lösungsgeglüht und anschließend künstlich gealtert. Die mechanischen Eigenschaften werden durch Kaltverformung nicht beeinflusst. Die meisten Legierungen werden unter den Bedingungen -w und -T4 bis -T6 warmausgelagert.
-T61: Lösungsgeglüht und anschließend warmausgelagert. Gilt für Schmiedestücke, die mit kochendem Wasser abgeschreckt werden, um innere Abschreckspannungen zu vermeiden. Gilt für lösungsgeglühte und warmausgelagerte Gussstücke, wenn mehr als ein Auslagerungszyklus für diese Legierung verfügbar ist.
-T611: Lösungsgeglüht und künstlich gealtert. Gilt nur für 7079 Schmiedestücke, die in 1750 bis 185° abgeschreckt werden.0F Wasser.
-T62: Lösungsgeglüht und anschließend durch den Anwender künstlich gealtert. Gilt für jeden Zustand, der vom Anwender wärmebehandelt und gealtert wurde und der andere mechanische Eigenschaften als der Zustand -T6 aufweist.
-T651: Lösungsgeglüht, durch Recken entspannt und warmausgelagert. Äquivalent zu -T6 und gilt für Bleche und gewalzte Stangen, außer 2219.
-T6510: Lösungsgeglüht, durch Recken entspannt und warmausgelagert, ohne Hartrichten nach dem Auslagern. Gilt für stranggepresste Stangen, Stäbe und Formteile außer 2024.
-T6511: Lösungsgeglüht, spannungsarmgeglüht von Dehnung und artifiKalthärtung mit geringem Richten. Äquivalent zu -T6 und gilt für stranggepresste Stangen und Profile außer 2024.
-T652: Lösungsgeglüht, spannungsarmgeglüht durch Druckverformung und warmausgelagert. Entspricht -T6 und gilt für hartgeschmiedete Quadrate, Rechtecke und einfach geformte Gesenkschmiedestücke außer 2219.
-T7: Lösungsgeglüht und anschließend stabilisiert. Gilt für Produkte, die stabilisiert werden, um sie über den Punkt maximaler Festigkeit hinaus zu tragen, um Wachstum und Eigenspannung zu kontrollieren.
-T73: Lösungsgeglüht und anschließend speziell künstlich gealtert. Gilt für 7075-Legierungen, die speziell gealtert wurden, um das Material resistent gegen Spannungskorrosion zu machen.
-T7351: Lösungsgeglüht und speziell künstlich gealtert. Gilt für Bleche und Platten aus der Legierung 7075, die speziell gealtert wurden, um das Material widerstandsfähig gegen Spannungskorrosion zu machen.
-T73511: Lösungsglühen und speziell künstlich gealtert. Gilt für Strangpressprofile aus der Legierung 7075, die speziell gealtert wurden, um das Material beständig gegen Spannungskorrosion zu machen.
-T7352: Lösungsgeglüht und speziell künstlich gealtert. Gilt für Schmiedestücke aus der Legierung 7075, die sowohl eine Druckspannungsentlastung als auch eine spezielle Alterung aufweisen, um das Material widerstandsfähig gegen Spannungskorrosion zu machen.
-T8: Lösungsgeglüht, kaltverformt und dann warmausgelagert. Gilt für Erzeugnisse, die zur Verbesserung der Festigkeit kaltverformt werden oder bei denen die Auswirkung der Kaltverformung durch Abflachung oder Richten in den Grenzwerten für die mechanischen Eigenschaften berücksichtigt wird.
-T81: Lösungsgeglüht, kaltverformt und dann warmausgelagert. Gilt für 2024-T3, künstlich gealtert auf T-81.
-T851: Lösungsgeglüht, durch Recken entspannt und warmausgelagert. Anwendbar auf Bleche, gewalzte Stangen und Stäbe.
-T8511: Lösungsgeglüht, durch Dehnung entspannt und künstlich gealtert. Gilt für Strangpressprofile 2024 und 2219.
-T86: Lösungsgeglüht, kaltverformt mit einer Dickenreduzierung von 6 Prozent und anschließend künstlich gealtert. Gilt für 2024 Bleche und Platten.
-T87: Lösung -wärmebehandeltkaltverformt mit einer Dickenreduzierung von 10 % und anschließend warmausgelagert. Gilt für 2219 Bleche und Platten.
-T9: Lösungsgeglüht, künstlich gealtert und anschließend kaltverformt. Gilt für Produkte, die zur Verbesserung der Festigkeit kalt bearbeitet werden.
-TlO: Abgekühlt nach einem Formgebungsprozess bei erhöhter Temperatur, künstlich gealtert und dann kaltverformt. Gilt für Produkte, die nach dem Abkühlen aus einem Formgebungsverfahren bei erhöhter Temperatur, wie z. B. Gießen oder Strangpressen, künstlich gealtert und anschließend kaltverformt werden, um die Festigkeit des Edelstahlrohrs weiter zu verbessern.